Organisation

Organigramm allgemein

Verwaltungsrat

Mit Inkrafttreten des KGVG wurden die Vorgaben für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats geändert. Präsident bleibt wie bis anhin der Staatsrat und Direktor für Sicherheit und Justiz. Anschliessend obliegt es dem Grossen Rat, aus den Reihen seiner amtierenden Mitglieder 4 Personen zu wählen. Zusätzlich bestimmt der Staatsrat 4 weitere Personen aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten für die KGV.

Direktion

Finanzen / HR

Versicherung

Prävention / Intervention

Diese Seite herunterladen