Organisation
Verwaltungsrat
Mit Inkrafttreten des KGVG wurden die Vorgaben für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats geändert. Präsident bleibt wie bis anhin der Staatsrat und Direktor für Sicherheit und Justiz. Anschliessend obliegt es dem Grossen Rat, aus den Reihen seiner amtierenden Mitglieder 4 Personen zu wählen. Zusätzlich bestimmt der Staatsrat 4 weitere Personen aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten für die KGV.